Allgemeinen Voraussetzungen für den Erwerb von Waffen
Die folgenden Voraussetzungen müssen bei einem Kauf immer erfüllt werden:
- Mindestalter 18 Jahre
- Nicht unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden
- Kein Anlass zur Annahme, dass Person sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährdet
- Keine Einträge wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung oder wegen wiederholt begangener Verbrechen/Vergehen im Strafregister
- Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung benötigen für sämtliche Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile einen Waffenerwerbsschein
- Angehörige bestimmter Staaten dürfen in der Schweiz grundsätzlich keine Waffen oder Bestandteile von Waffen erwerben (Liste der Staaten online unter www.fedpol.admin.ch)
Die allgemeinen Voraussetzungen für
den Erwerb von Waffen müssen immer erfüllt sein.
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Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) und schriftlicher Vertrag
Luftdruckwaffen
Repetiergewehre gemäss Jagdgesetz
Einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre
Schweizer Ordonnanzreptiergewehre (wie Karabiner 11, 31 und Langgewehr 11)
Waffenerwerbsschein (WES)
Diese Waffen benötigen alle einen Waffenerwerbsschein (WES).
Diesen finden Sie hier: Waffenerwerbschein
Selbstladeflinten mit max. 10 Schuss Magazinkapazität (Röhren oder Kastenmagazin – es gelten die kürzesten Patronen)
Ausländische Ordonnanz-Repetiergewehre
Halbautomaten nicht kürzer als 60cm im kürzesten schiessfähigen Zustand, mit max. 10 Schuss Magazinkapazität
Revolver
Pistolen mit max. 20 Schuss Magazinkapazität
Unterhebel/Lever-action Repetiergewehre
Pumpflinten
Kleine Kantonale Ausnahmebewilligung für Sammler und Sportschützen
Pistolen mit mehr als 20 Schuss Magazinkapazität
Selbstladeflinten mit mehr als 10 Schuss Magazinkapazität (Röhren oder Kastenmagazin)
Halbautomaten nicht kürzer als 60cm im kürzesten schiessfähigen Zustand, mit mehr als 10 Schuss Magazinkapazität
Halbautomaten mit Gesamtlänge unter 60cm im kürzesten schiessfähigen Zustand, egal mit welcher Magazinkapazität
Gesuche und Formulare
Die wichtigsten Formulare finden Sie hier:
- Schriftlicher Vertrag
- Waffenerwerbsschein
- Bestellung Strafregisterauszug
- Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiesswesen
- Ausnahmebewilligung zur Sammlertätigkeit
- Waffengesetz
- Waffenverordnung
- Broschüre Waffen in Kürze
- Website der Zentralstelle Waffen des Bundesamts für Polizei
- Gesuchsformulare und Dokumente der Kantonspolizei Bern
- Sämtliche Gesuche und Formulare des Bundesamts für Polizei fedpol
Die Informationen auf dieser Seite entsprechen dem gegenwärtigen Wissensstand. Im Zweifelsfall halten Sie sich aber immer an die Informationen und die Anweisungen der entsprechenden Behörden.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden:
Bundesamt für Polizei
Polizeisysteme und Identifikation
Guisanplatz 1A
CH-3003 Bern
T +41 58 464 54 00
Zentralstelle Waffen