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4922 Thunstetten Untergasse 12
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Öffnungszeiten:Mittwoch 16:00-19:00

Allgemeinen Voraussetzungen für den Erwerb von Waffen

Die folgenden Voraussetzungen müssen bei einem Kauf immer erfüllt werden:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nicht unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden
  • Kein Anlass zur Annahme, dass Person sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährdet
  • Keine Einträge wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung oder wegen wiederholt begangener Verbrechen/Vergehen im Strafregister
  • Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung benötigen für sämtliche Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile einen Waffenerwerbsschein
  • Angehörige bestimmter Staaten dürfen in der Schweiz grundsätzlich keine Waffen oder Bestandteile von Waffen erwerben (Liste der Staaten online unter www.fedpol.admin.ch)

Die allgemeinen Voraussetzungen für
den Erwerb von Waffen müssen immer erfüllt sein.

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Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) und schriftlicher Vertrag

  • Luftdruckwaffen

  • Repetiergewehre gemäss Jagdgesetz

  • Einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre

  • Schweizer Ordonnanzreptiergewehre (wie Karabiner 11, 31 und Langgewehr 11)

Waffenerwerbsschein (WES)

Diese Waffen benötigen alle einen Waffenerwerbsschein (WES).

Diesen finden Sie hier: Waffenerwerbschein

  • Selbstladeflinten mit max. 10 Schuss Magazinkapazität (Röhren oder Kastenmagazin – es gelten die kürzesten Patronen)

  • Ausländische Ordonnanz-Repetiergewehre

  • Halbautomaten nicht kürzer als 60cm im kürzesten schiessfähigen Zustand, mit max. 10 Schuss Magazinkapazität

  • Revolver

  • Pistolen mit max. 20 Schuss Magazinkapazität

  • Unterhebel/Lever-action Repetiergewehre

  • Pumpflinten

Kleine Kantonale Ausnahmebewilligung für Sammler und Sportschützen

  • Pistolen mit mehr als 20 Schuss Magazinkapazität

  • Selbstladeflinten mit mehr als 10 Schuss Magazinkapazität (Röhren oder Kastenmagazin)

  • Halbautomaten nicht kürzer als 60cm im kürzesten schiessfähigen Zustand, mit mehr als 10 Schuss Magazinkapazität

  • Halbautomaten mit Gesamtlänge unter 60cm im kürzesten schiessfähigen Zustand, egal mit welcher Magazinkapazität

Gesuche und Formulare

Die wichtigsten Formulare finden Sie hier:

 

Die Informationen auf dieser Seite entsprechen dem gegenwärtigen Wissensstand. Im Zweifelsfall halten Sie sich aber immer an die Informationen und die Anweisungen der entsprechenden Behörden.

 

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden:

Kantonspolizei Bern
Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe
3001
Postfach Bern
Tel. +41 31 638 60 60

 

Bundesamt für Polizei
Polizeisysteme und Identifikation
Guisanplatz 1A
CH-3003 Bern
T +41 58 464 54 00
Zentralstelle Waffen

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