Occasion: Bajonett: Dolch Mod. 43 (Offiziersdolch 43)
Produktnummer:
25058
Produktinformationen "Occasion: Bajonett: Dolch Mod. 43 (Offiziersdolch 43)"
Obwohl die Klinge symetrisch ist und eine Länge von 21cm aufweist, was bedeutet, dass gemäss Waffengesetz eine Ausnahmebewilligung der zuständigen Polizeibehörde notwendig wäre, ist gemäss Auskunft der Zentralstelle Waffen des FEDPOL von Anfang 2016 KEINE Bewilligung und Meldung notwendig, da es sich um eine Ordonnanzdolch handelt. Ordonnanzbajonette und Dolche sind nur im gewerbsmässigen Verkehr bewilligungspflichtig. Siehe auch Waffenverordnung (WV, 514.541, Art. 13a, Abs. 3).
Waffennummer: 25058
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